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Bundeskabinett beschließt 5. Bodenschutzbericht

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten 5. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene sowie im europäischen und internationalen Bereich im Zeitraum von 2017 bis 2021. Ein Schwerpunkt des einmal pro Legislaturperiode vorgelegten Berichtes ist das Thema „Boden und Klima“ und die Funktion von Böden als natürlicher Kohlenstoffspeicher. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bedrohung durch eine neue Generation von Umweltschadstoffen wie den organischen Fluorverbindungen, die sich in vielen Alltagsprodukten befinden. Diese sind gesundheits- und umweltschädlich und reichern sich auch in Böden an, wo sie kaum abbaubar sind. Außerdem stellt der Bericht fest, dass durch Flächenverbrauch und Bodenversiegelung immer noch zu viele Böden verloren gehen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Böden bilden die Grundlage unserer Nahrung, sie filtern und speichern Wasser, sie bieten Lebensraum für vielfältige Arten und dienen als Kohlenstoffspeicher. Sie sind unabdingbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt und letztlich auch für unsere Gesundheit. Kurz: Bodenschutz ist lebenswichtig. Deshalb muss Deutschland mit gezieltem Bodenschutz und nachhaltiger Bodennutzung gegensteuern. Das tun wir, indem wir zum Beispiel die Entsiegelung von Flächen unterstützen und auf EU-Ebene dafür sorgen, dass bestimmte gesundheitsschädliche Chemikalien verboten werden. Weitere Schritte sind nötig, übrigens auch bei der Klimavorsorge. Denn gesunde und intakte Böden spielen dabei eine wichtige Rolle.“

Mittwoch, 1. September 2021