Schadstoffe auf dem eigenen Grundstück - was tun?
Was sind Altlasten?
Altlasten gibt es überall: In jeder Stadt und in jedem Landkreis können schadstoffbelastete Gebiete als Folge der Industialisierung und des gedankenlosen Umgangs mit gefährlichen Stoffen exitieren. 380.000 Verdachtsflächen gibt es heute in Deutschland. Meistens sieht man sie nicht mehr, oftmals sind sie im Laufe der Zeit bebaut worden. Eine heikle Situation - man sollte sich stets vergewissern, ob sich Schadstoffe im Boden des Grundstücks befinden, das man kaufen will. Aber auch als Pächter oder Mieter können diese Informationen sehr wichtig sein.
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht.
- Altablagerungen sind verlassene oder stillgelegte Flächen, auf denen Abfälle abgelagert wurden.
- Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen oder sonstige Flächen, auf denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wurde
Was war früher auf meinem Grundstück?
Teilweise kann man die Spuren der ehemaligen Nutzung noch erkennen. Zeichen sind z.B. alte Straßenschilder, die wie hier Hinweise auf die ehemalige Kupferverarbeitung geben.
Nutzungsveränderungen
Schauen sie sich alte Karten und Luftbilder an: Auch dort kann man die Veränderung der Nutzung erkennen. Eine alte Textilfabrik mausert sich nach dem Konkurs des Unternehmens zum Wohngebiet. Eine bewohnte Altlast entsteht.
An wen kann ich mich wenden? Wer kann mich beraten?
Auskunftspflichtig ist die zuständige örtliche Behörde. Das ist in der Regel das Umweltamt. In vielen Städten und Gemeinden gibt es auch eine eigene Bodenschutz- oder Altlastenbehörde.
Tipp: Fragen Sie an der Zentrale Ihrer Stadtverwaltung, wer für die Altlastenbearbeitung zuständig ist. Bei Kaufinteresse ist die zuständige Stelle verpflichtet Ihnen Auskunft zu geben. Wenn es Schwierigkeiten gibt, berufen Sie sich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Beraten lassen können Sie sich auch von Ingenieur- und Gutachterbüros oder Sanierungsfirmen, die Ihr Grundstück untersuchen. Eine Auswahl finden Sie z.B. im Branchenverzeichnis unter
Welche Schadstoffe sind auf Altlasten typisch?
Je nach Art der bisherigen Nutzung sind auf Altlastenflächen unterschiedliche Schadstoffe von Bedeutung.
Arsen
Bekannt ist der Stoff aus dem Film "Arsen und Spitzenhäubchen". Wegen seiner akuten Giftigkeit ist die dreiwertige Form des Arsens von besonderer Relevanz, während die im Boden häufig vorliegende 5-wertige Bindungsform stark krebserzeugend ist. Arsen ist im allgemeinen schwer wasserlöslich und kann in der im Boden vorkommenden Bindungsform nicht ausgasen.
BTX
BTX steht für Benzol, Toluol und Xylole. Die BTX-Aromaten sind eine Gruppe von Kohlenwasserstoffen, die ausgasen können. Sie sind Bestandteile im Benzin und werden auch als Lösemittel industriell verwendet. Benzol ist ein krebserregender Stoff, der als Bestandteil des Benzin z.B. an Tankstellen von Bedeutung ist. Toluol und Xylole sind in hohen Konzentrationen für das Nervensystem giftig. BTX-Aromaten sind relativ gut in Wasser löslich.
CKW
Chlorierte Kohlenwasserstoffe (kurz CKW) werden seit den 30er-Jahren in großem Maßstab in der Industrie, aber auch im Haushalt als nicht brennbares Lösemittel eingesetzt und dienen u.a. zur Entfettung von Metallen in der Produktion. Die ursprünglich in flüssiger Form vorliegenden CKW können sich aufgrund ihrer hohen Flüchtigkeit leicht in Gase umwandeln. CKW gelten als mindergiftig, jedoch sind einige CKW als eindeutig krebserzeugend eingestuft bzw. stehen unter begründetem Verdacht, krebserzeugend zu sein. Im Trinkwasser darf per Gesetz für die Summe von 5 ausgewählten CKW ein Wert von 10µg/l Wasser (= 10 Millionstel Gramm pro Liter Wasser) nicht überschritten werden. CKW können im Grundwasser über weite Entfernungen verschleppt werden. Die am häufigsten im Zusammenhang mit Altlasten auftretenden CKW sind das Trichlorethylen (Tri) und das Tetrachlorethylen (Per), letzteres ist auch aus der Verwendung in Chemischen Reinigungen bekannt und hat in den letzten Jahrzehnten zu massiven Verunreinungen geführt.
Methan
Methan ist ein nicht riechendes, ungiftiges, brennbares Gas, das bei der Zersetzung von organischem Material unter weitgehendem Ausschluss von Sauerstoff entsteht. Bei der Verrottung von Hausmüll auf Deponien entsteht in großen Mengen Methan, das aufgrund seiner guten Brennbarkeit häufig zur Energiegewinnung auf Deponien verwendet wird. In einem Mischverhältnis zwischen 5 - 15 Volumenprozent mit Atmosphärenluft entstehen explosive Gasgemische. Auch bei höheren Konzentrationen können sich aufgrund von Verdünnungen explosionsfähige Gemische bilden.
Mineralölkohlenwasserstoffe
Mineralölkohlenwaserstoffe (kurz MKW) wird im Zusammenhang mit der Untersuchung von Altlasten immer dann untersucht, wenn ein Verdacht auf Rückstände an Ölen, Benzinen, Fetten sowie ähnlichen Substanzen besteht, wie z.B. an Tankstellen. MKW bilden einen Summenparameter, d.h. es wird immer die Summe der im Boden vorhandenen Öle und Benzine gemessen, ohne genau zu wissen, welche Einzelsubstanzen sich darunter befinden. Entsprechend schwierig ist eine Einschätzung hinsichtlich der gesundheitlichen Bedeutung nachgewiesener MKW-Gehalte, so dass in der Bewertung oft die mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers im Vordergrund steht. Soll die Frage der gesundheitlichen Bedeutung genauer untersucht werden, so ist eine vertiefende Analytik angeraten.
PAK
PAK sind eine Gruppe von mehreren hundert Kohlenwasserstoffen, von denen 16 stellvertretend untersucht werden. PAK entstehen bei allen unvollständigen Verbrennungsprozessen, also z.B. bei der Verbrennung von Koks und Öl, beim Grillen von Fleisch - aber auch in relevanten Mengen beim Rauchen. Bekanntester Vertreter ist das Benzo-a-pyren. Alle PAK werden im Körper abgebaut. Für das Benzo-a-pyren ist bekannt, dass als Zwischenprodukt ein stark krebserregender Stoff (Epoxid) entsteht. Die PAK sind in erster Linie aufgrund der krebserregenden Wirkungen einer Reihe von Einzelstoffen bedeutsam. Nur wenige PAK (insbesondere das sog. Naphtalin, das auch als Mottenpulver verwendet wird) können auch gasförmig auftreten. PAK sind im allgemeinen schwer wasserlöslich.
Schwermetalle
Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink
Die genannten Schwermetalle finden sich häufig in den Abfällen der Industrie, wo sie zu vielen Zwecken (z.B. zum Färben) eingesetzt werden. Auch Schlacken und Aschen sind je nach ihrer Herkunft häufig schwermetallbelastet. Die einzelnen Schwermetalle sind sehr unterschiedlich giftig, Kupfer und Zink sind beispielsweise erst in hohen Dosen für den Menschen giftig. Einige Verbindungen, wie das sechswertige Chrom weisen auch starke krebserzeugende Wirkungen auf. Abgesehen von metallischem oder organisch gebundenem Quecksilber können im Boden befindliche Schwermetalle nicht als Gas auftreten. Die Wasserlöslichkeit ist sehr unterschiedlich, in der Regel jedoch bei den im Boden vorkommenden Verbindungsformen gering.
Wie kommen Schadstoffe zum Menschen?
Schadstoffe können bei direktem Kontakt über die Haut wirken oder mit aufgewirbeltem Staub eingeatmet werden. Wichtig ist meistens die Aufnahme über Nahrungsmittel, z.B. mit selbstangebautem Salat und Gemüse oder wenn Kleinkinder auf dem Boden krabbeln und dabei ihre Hände in den Mund stecken. Schadstoffe im Boden sind nicht wünschenswert. Aber wenn Schadstoffe z.B. in geringen Konzentrationen vorliegen, müssen sie nicht gesundheitlich bedenklich sein. Das heißt, je nach Schadstoff und Menge oder je nach Nutzung der Fläche, können Schadstoffe im Boden auch ungefährlich sein. So lassen sich teilweise durch Verhaltensregeln, wie der Verzicht auf den Gemüseanbau oder durch einfache Maßnahmen wie die Abdeckung belasteter Flächen, Gefahren minimieren. Wichtig ist deshalb, Grenzwerte zu bestimmen, um zu wissen, in welchen Kontentration Schadstoffe im Boden gefährlich sind.
Welche Grenzwerte gibt es, und welche rechtlichen Grundlagen sind wichtig?
Seit 1999 ist die Altlastenbearbeitung rechtlich durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Den Gesetzestext und die zugehörige Verordnung mit Grenzwerten für die wichtigsten Schadstoffe finden Sie unter den folgenden Adressen:
Die Frage: Wer haftet?
Auch wenn Sie selbst die Schadstoffbelastung nicht verursacht haben, müssen Sie unter Umständen für die Beseitigung der Schadstoffe aufkommen, wenn eine Gefahr für die Umwelt vorhanden ist.
Für das deutsche Rechtssystem gibt es für Schadensfälle zwei potentielle Verantwortliche: Der eine ist der Verursacher - in juristendeutsch heißt er "Handlungsstörer", da er durch sein Verhalten für einen Schaden verantwortlich ist (und die öffentliche Sicherheit "stört"). Der andere ist der Besitzer oder Pächter eines Grundstücks, der sog. "Zustandsstörer". Er ist für den Zustand seines Besitzes verantwortlich - so wie man auch für sein altes Auto verantwortlich ist, wenn der Tank leckt. Das heißt, dass der Eigentümer für seinen Grundbesitz haftbar gemacht werden kann - unabhängig davon, ob er einen Schaden verursacht hat oder nicht.
Achtung: Auch wenn Sie das Grundstück verkauft haben, können Sie als ehemaliger Eigentümer haftbar gemacht werden. Deshalb: Augen auf beim Grundstückskauf.
Wie kann ich mich rechtlich absichern?
Die folgenden Formulierungsvorschläge wurden vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erstellt und in der Broschüre "Risiko Eigentum - Augen auf beim Grundstückskauf" mit vielen weiteren Tipps veröffentlicht. Sie stellen lediglich Beispiele dar und keineswegs das ganze Spektrum möglicher Formulierungen.
Tipp: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Altlasten, für die eine Gefahr nachgewiesen wurde, und Verdachtsflächen, für die lediglich der Verdacht auf mögliche Bodenbelastungen besteht.
Wichtig: Bodenbelastungen können bei der Bebauung auch dann zu hohen Entsorgungskosten führen, wenn Sie zwar unter den für Altlasten relevanten Grenzwerten liegen, aber über den aus abfallrechtlicher Sicht (niederen) Grenzwerten für Bauschuttdeponien!
Was tun, wenn ich ein belastetes Grundstück gekauft habe?
Wenn Sie ihrem Verkäufer nachweisen können, dass er von der Schadstoffbelastung wusste, haben Sie eine Chance, diesen für die Sanierung haftbar zu machen. Hat der Verkäufer ihnen die Belastung arglistig verschwiegen, besteht zudem Anspruch auf Schadensersatz. Neben dem Verkäufer können Sie unter Umständen auch die Kommune für die Sanierung zur Verantwortung ziehen. In diesem (eher seltenen) Fall muss eine Verletzung der Amtspflicht vorhanden sein. Das ist z.B. dann gegeben, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wurde und die Behörde von einer möglichen Schadstoffbelastung wissen konnte, die Altlastenfrage jedoch nicht untersucht hat.