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Nach Abschluss der Baumaßnahmen

Auch nach Abschluss der Bauarbeiten sind einige Punkte zu beachten.

© Mago

Bauschutt, Baureste und Baumaterialien

Abfälle, Bauschuttreste und andere Materialien, die vom Bauunternehmer zurückgelassen werden, können zu vermeidbaren Folgekosten führen. Oft enthalten Baureste Schadstoffe, die zu einem späteren Zeitpunkt teuer entsorgt werden müssen oder zu Gesundheitsrisiken führen können. Achten Sie als Investor oder Bauherr deshalb während des Bauens darauf, dass Baumaterialien fachgerecht entsorgt werden.
Gut zu wissen:
Die fachgerechte Entsorgung von Bauabfällen während der Bauphase ist wichtig und vom Bauunternehmer zu tragen. Die spätere Entsorgung ist teuer und nach Bauabnahme vom Eigentümer zu tragen. Kontrollieren Sie deshalb vor der Bauabnahme die Baustelle. Keine Abnahme, wenn noch (wie im Foto) Baureste auf dem Grundstück verteilt sind.
Weisen Sie auch schon vor der Abnahme darauf hin, dass die getrennte Sammlung und Verwertung der recyclebaren Baurestmassen vorgeschrieben ist (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Akzeptieren Sie keine Container, in denen alle Abfallstoffe zusammengekippt werden. Die folgenden Stoffgruppen müssen getrennt werden: Mineralische Abfälle, Baumischabfälle, Wertstoffe, Problemabfälle und asbesthaltige Baustoffe.

Baugrube mit Betonresten © S. Lazar

Baugrube kontrollieren

Verbreitet ist das Verfüllen von Arbeitsräumen mit Baumischabfällen. Die Grube zwischen Kellerwand und Gartenboden (= Arbeitsraum) wird oftmals für die günstige Beseitigung von Bauresten verwendet oder mit ungeeigneten Materialien ausgefüllt. Dieses Vorgehen ist nach dem Bodenschutz- und Abfallrecht nicht zulässig. Das Bauunternehmen ist daher verpflichtet, Baumischabfälle wie Kabel, Rohre, Bauholz, Putzreste oder Bauschutt wieder zurückzunehmen. Auch das Verbrennen von Abfällen ist nicht zulässig. Kontrollieren Sie (am besten schon während der Baumaßnahmen), wie und wo Bauabfälle entsorgt werden. Dokumentieren Sie, falls Baumischabfälle auf den Grundstück „entsorgt“ werden.

© S. Lazar

Garten- und Wegegestaltung

Bei der Gestaltung von Garten und Außenanlagen kann durch wenige Maßnahmen viel erreicht werden. Vor allem beim Aufbringen von Bodenmaterial ist es wichtig, auf die Qualität des Bodenmaterials, den schonenden Einbau und die sachgerechte Garten- und Wegegestaltung zu achten, um ohne viel Aufwand Freude am Garten zu haben.

Auf was sollten Sie achten?
Planen Sie Ihre Wege und Garagen so, dass nur möglichst wenig Boden versiegelt wird. Ein geschickt begrünter Eingangsbereich ist ebenso pflegeleicht wie Beton und Pflasterstein.
Verwenden Sie für die nicht vermeidbaren Flächenbefestigungen nach Möglichkeit wasserdurchlässige Beläge mit großen Fugen.
Achten Sie bei Anlegen von Wegen darauf, dass keine abflusslosen Flächen entstehen.
Bei einer notwendigen wasserundurchlässigen Befestigung von Wegen und Plätzen, sollte das anfallende Niederschlagswasser unmittelbar neben diesen Flächen großflächig wieder dem Untergrund und dem Grundwasser über eine Versickerung zugeführt werden.

© S. Lazar

Welche Beläge?

Die Auswahl der Oberflächenbefestigung und die Dimensionierung der einzelnen Schichten bzw. des Deckenaufbaus richten sich nach der zukünftigen Verkehrsbean-spruchung und dem Anwendungsbereich.
- Holz- und Rindenbeläge – Schwach frequentierte Fußwege
- Schotterrasen – Gelegentlich genutzte Parkflächen
- Durchlässige Pflasterbeläge – Wenig genutzte Fahrwege und Parkflächen
- Rasengittersteine – Parkplätze, Garagen- und Feuerwehrzufahrten
- Pflaster mit Porensteinen – Wohnstraßen, Plätze, Hofflächen, Schulhöfe, Parkplätze, Einfahrten, Fuß- und Radwege
- Pflaster mit großen Fugen – Höfe, Parkplätze
- Sickerfugenpflaster – Plätze, Wege

Versickerungsmulde © Kreis Mettmann

Niederschlagswasser versickern

In vielen Kommunen spart die Versickerung von Niederschlagswasser Geld, zum Teil ist sie bei Neubauten auch vorgeschrieben.
Was ist zu beachten?
Der Unterboden muss versickerungsfähig sein und darf keine stauende Tragschicht im Untergrund enthalten. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage sollte der anstehende Boden und der Untergrund auf seine Versickerungsfähigkeit bzw. Wasser-durchlässigkeit (Kf-Wert) untersucht werden. Sande gelten als wasserdurchlässig, tonige bzw. bindige Böden als stauend und abdichtend. Zu berücksichtigen ist eben-falls ein Mindestabstand zum Grundwasser (in der Regel > 1 Meter).
Das DWA-Arbeitsblatt A 138 gibt Orientierungswerte für die Durchlässigkeit des Untergrundes vor, die als „Kf-Wert“ oder „k-Wert“ bezeichnet werden. Je kleiner der Kf-Wert, desto geringer die Durchlässigkeit des Bodens. Eine Versickerung ist bei einem Durchlässigkeitswert von 10-3 bis 10-6 m/s möglich. Ist die Durchlässigkeit zu groß (Kf-Wert > 10-3 m/s), sollte auf eine Versickerung verzichtet werden, da das Nieder-schlagswasser wenig gefiltert ins Grundwasser gelangt. Ist die Durchlässigkeit zu gering (Kf-Wert < 10-6 m/s), staut sich Niederschlagswasser.

© S. Lazar

Weitere Tipps zur Versickerung

Bei allen Maßnahmen dürfen keinesfalls Schadstoffe in den Boden bzw. in das Grundwasser gelangen. Die jeweiligen Wasserschutzgebiete aber auch Flächennutzungen sind zu beachten. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage muss zudem die Höhe des vorhandenen Grundwasserspiegels untersucht werden.
Die Versickerung muss in der Regel über eine belebte Bodenzone (= humoser Oberboden) erfolgen.
Eine sinnvolle Alternative zu Versickerung stellt die Regenwassernutzung zur Versor-gung mit Brauchwasser dar.
Die Versickerungsmenge kann reduziert werden, wenn Wege und Plätze mit wasser-durchlässigen Belägen befestigt werden.