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Abtrag, Lagerung und Einbau von Bodenmaterial

Beim Abtragen, Lagern oder Einbauen von Boden lassen sich viele spätere Problem einfach vermeiden.

© S. Lazar

Boden in gutem Zustand erhalten

Durch Erdarbeiten wie z.B. beim Ausheben der Baugrube und bei Geländemodellierungen wird das Bodengefüge gestört und Böden negativ beeinflusst. Durch die Beachtung von wenigen Maßnahmen lassen sich einfach positive Effekte erreichen.

Grundsätzlich sollte sowohl die humose Oberbodenschicht (auch Mutterboden genannt) und der Unterboden im guten Zustand krümelig, gut durchlüftet und leicht durchwurzelbar sein und kann ausreichend Niederschlagswasser aufnehmen können. Der Schutz des Mutterbodens ist dabei auch im Baugesetzbuch verankert. So ist nach § 202 BauGB bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen der Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

© S. Lazar

Abtrag optimieren

Vor dem Abtrag sollte eine Massenbilanz erstellt werden bzw. beim Bauunternehmer angefordert werden. Die Massenbilanz gibt Auskunft über die Art und Menge des anfallenden Bodenmaterials (z.B. m3 Oberboden, m3 Unterboden, etc.).
Die Flächen auf denen Boden abgetragen wird sowie Lagerflächen für die Bodenmieten, sind im Baustelleneinrichtungsplan zu kennzeichnen.
Nicht vermeidbarer Bodenaushub sollte auf dem Grundstück belassen oder sinnvoll verwertet werden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch dem Vermeidungsgebot nach DIN 19731. Demnach sollte Bodenmaterial intern, d.h. am Ort des Ausbaus, beispielsweise für den Massenausgleich verwendet werden. Der Bodenaushub kann hierbei durch eine optimierte Außenanlagenplanung minimiert werden.
Der Abtrag von Boden sollte nur in trockenen Perioden und bei ausreichend abgetrocknetem Oberboden durchgeführt werden (flexible Zeitplanung). Nach DIN 19731 ist der Feuchtezustand des Bodens beim Ausbau zu beachten. Nach nassen Witterungsperioden müssen die Böden ausreichend abgetrocknet sein.
Beim Abtrag sollte nicht nur der Oberboden, sondern auch der Unterboden in ausreichender Tiefe abgetragen werden.

© S. Lazar

Oberboden und Unterboden trennen

Ober- und Unterboden müssen auf getrennten Depots zwischengelagert werden. Nach DIN 19731 und DIN 18915 ist Bodenmaterial von unterschiedlicher Qualität (z.B. humoses Oberbodenmaterial und nicht humoses Material) sowohl beim Ausbau als auch bei der Lagerung getrennt zu halten.
Fremdmaterialien oder Bauabfälle dürfen nicht auf den Bodendepots gelagert oder eingemischt werden.

Bodendepots sind locker und nur im trockenen Zustand mit dem Bagger zu schütten, damit die biologische Aktivität und der Gasaustausch erhalten bleiben. Bei längeren Niederschlägen sollten die Arbeiten unterbrochen werden.

© S. Lazar

Bodendepots gestalten

Der Untergrund der Bodendepots sollte so gewählt werden, dass keine Staunässe entsteht (z.B. Mulden vermeiden) und das Bodenmaterial gut entwässert wird. Nach DIN 19731 ist das zwischengelagerte Bodenmaterial vor Verdichtung und Vernässung zu schützen.
Die Depots sind dabei so zu gestalten, dass die Oberflächen eine Neigung von min-destens 4 % aufweisen, damit das Niederschlagswasser abfließen kann. Ideal ist eine steile Trapezform. Gegenenfalls sind Entwässerungsgräben anzulegen.
Die Schütthöhe für das Oberbodendepot sollte entsprechend DIN 19731 maximal 2 Meter betragen, um eine Verdichtung zu vermeiden. Das Unterbodendepot sollte 4 Meter nicht übersteigen. Der Flächenbedarf für die Zwischenlagerung ergibt sich daher u.a. aus der maximalen Schütthöhe.
Die Depots sollten generell nicht befahren werden. Nach DIN 19731 sind Zwischenlager nicht mit Radfahrzeugen (Lastkraftwagen, Radlader) zu befahren.

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Sofort Begrünen

Das zwischengelagerte Bodenmaterial sollte sofort begrünt werden, sofern keine direkte Verwertung vorgesehen ist. Bei einer Lagerungsdauer über sechs Monate ist das Zwischenlager mit tiefwurzelnden, winterharten und stark wasserzehrenden Pflanzen wie z.B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupinie oder Ölrettich zu begrünen (vgl. DIN 19731). Sie gewährleisten eine ausreichende Entlüftung und Entwässerung der Depots und beugen gegen Setzung und Verdichtung des Bodens vor.

Ziel ist es, dass das Depot in seinem ganzen Volumen gut durchlüftet bleibt. Ansonsten bilden sich anaerobe Bedingungen, unter denen das Bodenleben „erstickt“ und Fäulnisvorgänge einsetzen. Diese sind an einer Graufärbung und einem Faulgeruch beim Abtrag des Depots erkennbar.

Radlader im Einsatz © S. Lazar

Welches Bodenmaterial einbauen?

Verwenden Sie in erster Linie Bodenmaterial, das zuvor auf dem Grundstück ausgebaut und zwischengelagert wurde.
Falls nicht ausreichend Bodenmaterial auf dem Grundstück vorhanden oder dieses nicht für den Wiedereinbau geeignet ist, sollte schadstoffarmes Material angeliefert werden, das ähnliche Eigenschaften wie der ursprüngliche Boden aufweist. Dieses erhalten Sie in der Regel bei einem Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen (Ga-La-Bau). Für den Einbau gelten die gleichen Vorgaben wie für den Abtrag: der Boden sollte trocken sein und mit geeigneten Fahrzeugen bearbeitet werden.

© Schmitz

Keine Schadstoffe im Boden

Bei der Anlieferung ist auf schadstoffarmes Bodenmaterial zu achten. Nach BBodSchV und DIN 19731 sind Böden zu untersuchen, wenn am Herkunftsort Hinweise auf Belastungen vorliegen. Hinweise sind z.B.
- Böden aus Gewerbe- und Industriegebieten sowie aus militärisch genutzten Gebieten
- Böden aus den Kernbereichen von Städten
- Oberböden aus dem Straßenrandbereich (ca. 10 Meter Abstand zum Fahrbahnrand)
- Böden, die kleine Beimengungen von Fremdmaterial (z.B. Ziegel, Schlacken, Farbreste, etc.) enthalten
- Überschwemmungsgebiete
- Gebiete mit geogen bedingten Anreicherungen

Lassen Sie sich bei der Anlieferung des Bodens einen Herkunftsnachweis geben und kontrollieren Sie, ob der Boden Fremdbestandteile enthält. Falls Hinweise auf Schadstoffbelastungen vorliegen, sollten Sie einen Prüfbericht mit den Standardunter-suchungsparametern gemäß BBodSchV fordern. Der Prüfbericht muss einen direkten Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Vorsorgewerten der BBodSchV um-fassen. Die Vorsorgewerte nach § 9 Abs. 1 der BBodSchV sind für alle Stoffe einzuhalten.

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Beim Einbau zu beachten

Wie beim Abtrag sind auch beim Einbau des Bodens und bei der Wiederherstellung der Bodenschichten negative Einflüsse wie Verdichtung und Vernässung zu vermeiden. DIN 19731 gibt wesentliche Anforderungen für das Aufbringen von Bodenmaterial vor.
- Wichtig ist ein horizontweiser Aufbau des "neuen" Bodens: zuerst der Unterboden, danach Oberboden.
- Aufgetretene Schadverdichtungen imi Unterboden sollten durch eine Tiefenlockerung beseitigt werden.
- Der neu aufgetragene Boden sollte nicht mit Baumaschinen und Transportfahrzeugen befahren werden.
- Für den Einbau sind wie für den Abtrag vor allem leichte Maschinen, vorzugsweise Raupenbagger mit geeignetem Fahrwerk einzusetzen, die "vor Kopf" arbeiten können.
- Der Einbau und die Aufbringung von Boden sollte nur bei trockener Witterung und ausreichend abgetrockneten Böden vorgenommen werden. Bei längerem Schlechtwetter sind die Arbeiten genügend lange zu unterbrechen.
- Die Bodenart des aufzubringenden Bodenmaterials sollte möglichst der Bodenart des Standorts entsprechen.
- Das neu aufgebrachte Material sollte direkt begrünt werden.